Schlagworte

Lexikon Erklärung: Abschaltvertrag

Bei einem Abschaltvertrag erlaubt der Kunde seinem Energieversorger, die Lieferung von Energie zu unterbrechen. Dafür erhält der Kunde dann bessere Konditionen. Im Falle des Lieferstopps kann der Verbraucher sich selbst oder über evt. über einen anderen Energieversorger versorgen. Die Abschaltung der Energieversorgung erfolgt in der Regel kurzfristig z.B. bei Engpässen und wird danach wieder aufgenommen.