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Lexikon Erklärung: Fester Leistungspreis

Im festen Leistungspreis (Grundpreis) sind die Kosten für die stetige Bereitschaft von Kraftwerken, Zählern sowie Netzanlagen enthalten, auch wenn man momentan keinen Strom über diesen Anschluss bezieht, d. h. auch wenn ein Verbraucher keinen Strom über seinen Anschluss bezieht, erbringt der Energielieferant eine Dienstleistung. Zähler, Netzanlagen und Kraftwerke stehen zur ständigen Verfügung. Dieses Angebot möchte sich der Energielieferant natürlich vergüten lassen und verlangt aus diesem Grund bei manchen Tarifen einen festgelegten Leistungspreis.