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Lexikon Erklärung: Einspeisungsvergütung

Für die Einspeisung von regenerativ erzeugtem elektrischem Strom wie beispielsweise aus Sonnenenergie oder auch Windkraft in das allgemeine Stromnetz wird ein bestimmter Betrag pro Kilowattstunde vergütet und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die Höhe der Vergütung ist abhängig davon, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Beispielsweise bekommt man 43,01 Cent pro Kilowattstunde bei Solarstrom aus einer im Jahr 2009 in Betrieb genommene Dach-Anlagen bis einschließlich 30 kW Maximalleistung.

Grundgedanke des Gesetzes ist, dass den Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt wird, der sich an den Erzeugungskosten der jeweiligen Erzeugungsart orientiert, um so einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Satz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression), um einen Anreiz für Kostensenkungen zu schaffen. Daher gibt es ab Inbetriebnahme eine zwanzigjährige Preisgarantie auf den Abnahmepreis.