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Lexikon Erklärung: AVBEItV

Ist die Abkürzung für die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden. Hierbei werden die allgemeinen Bedingungen festgehalten, die Elektrizitätsversorgungsunternehmen gegenüber jedermann zu erfüllen haben, beim Anschluss und der Versorgung von Strom zu den allgemeinen Tarifpreisen